Prüfungsmethoden
Die Prüfungsmethode muss immer am Anfang des Semesters (1. LV-Einheit) von der/dem Lehrveranstaltungsleiter*in bekanntgegeben werden (mündlich/schriftlich) und darf sich danach nicht mehr ändern. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Prüfungsmethoden angeboten:
- Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind.
- Schriftliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten sind.
Prüfungsarten
Die Prüfungsart ist prinzipiell von der Lehrveranstaltungsart abhängig:
- Nicht immanente Lehrveranstaltung (VO, SL)
Beurteilung erfolgt aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung. - Immanente Lehrveranstaltung
Beurteilung erfolgt aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmer*innen
Prüfungsantritte
Jeder Student hat pro Lehrveranstaltung 5 Prüfungsantritte. Dabei wird wieder zwischen immanente und nicht immanente Lehrveranstaltungen unterschieden:
- Nicht immanente Lehrveranstaltung
bei einer negativen Beurteilung muss nur die Prüfung wiederholt werden - Immanente Lehrveranstaltung
bei einer negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung muss die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt werden
Der vierte und fünfte Antritt einer Prüfung muss kommissionell abgehalten werden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird (z.B. Vorlesungsprüfung). Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung (= dritter Antritt). Der/die Studierende muss das Formular Antrag um Zulassung zur Dritten und Vierten Wiederholung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung ausfüllen und mindestens 2 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsreferat abgeben.
Der Prüfungssenat wird in Absprache mit dem*der Lehrveranstaltungsleiter*in entsprechend diesen Voraussetzungen ausgewählt. Studierende müssen die Mitglieder dieses Senats selbst auswählen und am Formular bekannt geben. Die Unterschriften dieser Personen müssen selbst eingeholt werden oder mittels einer Mail bestätigt werden. Die Unterschrift des Universitätsstudienleiters wird vom Prüfungsreferat eingeholt.
Die Lehrveranstaltungsleiter/innen müssen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Die festgesetzte Prüfungsmethode ändert sich nicht, wenn die Prüfung kommissionell abgehalten wird, außer wenn der/die Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Form unmöglich macht.
Die Studierenden haben keinen Anspruch auf einen individuellen Prüfungstermin, die festgesetzten Prüfungstermine einer Lehrveranstaltung müssen wahrgenommen werden. Persönliche Vereinbarungen zwischen den Studierenden und den Prüferinnen und Prüfern sind jedoch zulässig.
Bei Fragen bitte das Prüfungsreferat kontaktieren.
Achtung: Bei Antritt der neuen Prüfung wird das vorherige Prüfungsergebnis ungültig.
An- und Abmeldung zu Vorlesungsprüfungen
Die Anmeldung ist zwischen 5 Wochen und 2 Wochen vor der Klausur möglich. Die Abmeldung ist bis 48h vor Klausur, ohne Angabe von Gründen, möglich (wenn nicht via LFU:online, dann via Email)
Prüfungseinsicht
Jeder Student hat das Recht auf Prüfungseinsicht. Oft bieten LV-Leiter Termine an, wenn du aber zu diesen Terminen keine Zeit hast, kannst du einen anderen Termin mit dem jeweiligen LV-Leiter vereinbaren.
Die Prüfungseinsichtsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Note im LFU:online und endet 6 Monate danach. Außerdem darf eine Kopie der Klausur erstellt werden, mit Ausnahme von Multiple-Choice Fragen.
Einspruch gegen Prüfungen
Es ist nicht möglich gegen die Beurteilung einer Prüfung Einspruch zu erheben. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel (muss glaubhaft gemacht werden) aufweist, kann innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlich der Note im LFU:online gegen die Prüfung Einspruch erhoben werden und das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ kann diese Prüfung aufheben.